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Gesundheit

Versichert sein und die Gesundheit pflegen - das ist das A und O. Die Sozialversicherung, die jeder haben muss, Übernimmt einen Teil Ihrer Untersuchungs- und Behandlungskosten. Wenn Sie einer Zusatzkrankenkasse (Mutuelle) beitreten, können Sie die Erstattungsbeträge der Sozialversicherung aufstocken und Zugang zu kostenlosen Behandlungszentren erhalten. An der Universität haben Sie den praktischen Vorteil, dass Sie leichteren Zugang zu verschiedenen medizinischen Leistungen haben, und das zum günstigsten Tarif.

Für ausländische Studierende:

Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, die von der Krankenversicherung in Ihrem Herkunftsland ausgestellt wurde und mit der Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes krankenversichert sind, müssen Sie dem französischen Sozialversicherungssystem nicht beitreten. Sie reichen einfach Ihren EHIC-Nachweis bei der Ortskrankenkasse CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie) an Ihrem Wohnort in Frankreich ein. Diese wird Ihnen dann Ihre Behandlungskosten erstatten.


Wenn Sie keine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen
und zwischen 16 und 28 Jahre alt sind, müssen Sie dem französischen Sozialversicherungssystem (Sécurité sociale) beitreten und hierfür auch Beiträge zahlen. Sind Sie Über 28, melden Sie Ihre Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem bitte bei der CPAM an Ihrem Wohnort in Frankreich an.

Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM)
16 rue de Lausanne
36 46 (aus dem französischen Festnetz zum Ortstarif)
Website: www.ameli.fr

Sonderfälle:

  • Stipendiaten einer ausländischen Regierung (BGE)
  • Stipendiaten der französischen Regierung (BGF)

Bevor Sie sich an der Universität einschreiben, müssen Sie sich an das CROUS wenden, das Ihnen Ihre Stipendiumsbescheinigung ausstellt, der Sie die Modalitäten der Zugehörigkeit zum französischen Sozialversicherungssystem entnehmen können. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrer Einschreibung vorlegen.

Hinweis: Für Personen, die vor dem 01.10.2010 nach Frankreich kommen, gibt es einen spezifischen Versicherungsschutz für die Übernahme von Behandlungskosten (Sozialversicherung und Zusatzkrankenversicherung). Erkundigen Sie sich bei den Zusatzkrankenversicherungen für Studierende, der LMDE und der MGEL.

LMDE La mutuelle des étudiants
10 rue de l'Abreuvoir
Tel.: +33 (0)1 40 92 54 85
oder 32 60: Sagen Sie

Erstattung von Untersuchungs- und Behandlungskosten

Bei Ihrem Erstantrag auf Kostenerstattung schicken oder bringen Sie bitte Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvordruck (feuille de soins) zu Ihrer Zahlstelle. Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • eine Fotokopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
  • einen Nachweis Ihrer Bankverbindung (RIB) im Original
  • eine Immatrikulationsbescheinigung
  • einen Nachweis Über Ihren Wohnsitz in Frankreich (z. B. einen Mietvertrag oder eine auf Ihren Namen ausgestellte Strom- oder Telefonrechnung).

Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM)
16 rue de Lausanne
36 46 (aus dem französischen Festnetz zum Ortstarif)
Website: www.ameli.fr